Unsere AGB

Kauf-AGB

Allgemeines

    1. Die folgenden Allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über den Verkauf von Technik, Licht- Ton-, und Effektanlagen und finden auch für alle künftigen Geschäfte mit zeusaudio Anwendung.
    2. Von diesen Allgemeinen Bedingungen abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden der Vertragsparteien bedürfen der Schriftform.
    3. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
    4. Ein Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch zeusaudio zustande.

Preise/Reisekosten

    1. Die Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Unterlagen zu Angeboten von zeusaudio, wie etwa Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Leistungs- oder sonstige Eigenschaftsbeschreibungen verstehen sich mit handelsüblichen Abweichungen nur näherungsweise, soweit nicht ein anderes ausdrücklich kenntlich gemacht ist. Eine Zusicherung von Eigenschaften bedarf ebenfalls der ausdrücklichen Kenntlichmachung als solche.
    2. Durch Vertreter abgegebene Willenserklärungen werden erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch zeusaudio gültig. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen werden ebenfalls erst nach ausdrücklicher Auftragsbestätigung, im Ausnahmefall mit Ausstellung des Lieferscheines wirksam. Sollte die Lieferung länger als 4 Monate nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von zeusaudio erfolgen, so ist ausnahmsweise der am Tag der Lieferung gültige Preis aus der Preisliste von zeusaudio vereinbart.
    3. Nicht in den angegebenen Preisen enthalten sind die gesetzliche Umsatzsteuer, evtl. Personalkosten, km-Pauschalen, Spesen, Porto, Verpackung, Montage  und Transport.
    4. Reisekosten, Übernachtungen und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Flüge innerhalb Europas erfolgen in der Economy-Class, Interkontinental-Flüge in der Business-Class. Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse. Fahrten werden mit dem PKW mit 0,50 €/km, mit dem Kleintransporter   bis 3,5 t mit 0,70 €/km und mit einem LKW bis 7,5 t mit 1,40 €/km berechnet.

Versand/Versicherung/Haftung

    1. Generell gilt der Preis ab Rampe zeusaudio GmbH.
    2. Liefertermine gelten nur annähernd und sind für zeusaudio unverbindlich, sofern nicht durch die Vertragsparteien individualvertraglich abweichendes geregelt ist. Kommt zeusaudio mit seiner Leistung in Verzug, hat der Käufer zeusaudio eine angemessene Nachfrist von 3 Wochen zu setzen. zeusaudio ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
    3. Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, steht zeusaudio nach Anzeige der Versandbereitschaft ein Lagergeld in Höhe von 1 % der Auftragssumme für jeden angefangenen Monat der Verzögerung zu. zeusaudio ist es nachgelassen, einen höheren Schaden nachzuweisen. Ebenso bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass zeusaudio überhaupt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
    4. Mit der Übergabe der Waren an das vom Käufer zu wählende Transportunternehmen, geht die Gefahr auf den Käufer über. Gerne empfiehlt zeusaudio einen mit dem Versand der Produkte vertrauten Spediteur. Die diesbezügliche Beauftragung des Transportes erfolgt aber direkt vom Käufer.
    5. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.
    6. Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben sowie von Übermittlungsfehlern bei Abruf haftet der Käufer.

Gewährleistung/Schadensersatz

  1. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare Mängel müssen vom Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich angezeigt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Werden die Betriebs- und Wartungsanweisungen von zeusaudio nicht befolgt oder Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt und Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
  2. Gewährleistungsansprüche für Neuware verjähren gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von zeusaudio gelieferten Ware beim Käufer und bestimmt sich inhaltlich nach Erfüllung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
  3. Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um einen gebrauchten Artikel, so erfolgt die Veräußerung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung; unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und Arglist.
  4. Grundsätzlich von der Gewährleistung ausgenommen sind alle Verschleißartikel wie Leuchtmittel, LED´s, etc.
  5. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlag, so wird zeusaudio die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach Wahl von zeusaudio nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist zeusaudio stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  7. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  8. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen Ort als der Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  9. Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Käufer gegeben werden. Sie begründen daher für zeusaudio keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes.
  10. zeusaudio haftet für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bei eigenen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie für Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. zeusaudio haftet für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Fehlen vertraglich garantierter Eigenschaften und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Erfolgt die Verletzung einer Kardinalspflicht - auch durch seine Erfüllungsgehilfen - nicht fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von zeusaudio der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
  11. zeusaudio haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden.
  12. Krieg, Terrorismus, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei den Lieferanten von zeusaudio, befreien zeusaudio für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung und Leistung. Solche Ereignisse berechtigen zeusaudio, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadensersatz hat.

Rechnungsstellung/Zahlungsmodalitäten/Datenschutz

  1. Der Käufer hat vor oder bei Abholung der Waren den von zeusaudio bestimmten Kaufpreis zu entrichten, sofern nicht durch die Vertragsparteien individualvertraglich abweichendes geregelt ist. Über den Zeitpunkt der Abholung der Waren wird der Käufer rechtzeitig informiert.
  2. Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es (insbesondere im unbaren Zahlungsverkehr) nicht auf die Anweisung, sondern auf den Eingang des Geldes an.
  3. Wenn nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von zeusaudio spätestens sieben Tage nach Erhalt zur Zahlung fällig. Spätestens nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungszugang befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug.
  4. Während des Zahlungsverzuges hat der Käufer zeusaudio Verzugszinsen in der Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu zahlen.
  5. Bestehen zwischen den Parteien mehrere Verträge und kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, so werden sämtliche Forderungen gegenüber dem Käufer sofort fällig.
  6. Alle beim Kauf anfallenden Daten können, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des BDSG und der EU-DSGVO zulässig bei uns gespeichert werden. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.zeusaudio.de/datenschutzerklaerung/
  7. Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-
    dsgvo-fuer-verbraucher/
     .

Eigentumsvorbehalt

  1. Die verkauften Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von zeusaudio. Sicherungsübereignungen und Verpfändungen der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht gestattet.
  2. Veräußert der Käufer den Kaufgegenstand an einen Dritten, so tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehalts die neue Sache oder die daraus entstehende Forderung. zeusaudio willigt unter diesen Umständen in die Weiterveräußerung ein.
  3. Der Käufer wird einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die an zeusaudio abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf die Rechte von zeusaudio hinweisen.
  4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag von zeusaudio. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen bearbeiteten Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt zeusaudio das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer zeusaudio anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für zeusaudio verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an zeusaudio ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; zeusaudio nimmt diese Abtretung schon jetzt an und ist darüber hinaus berechtigt nach Eintritt einer Verzugslage die Abtretung offen zu legen.
  5. Bei Pfändung und sonstigen Zugriffen Dritter auf die Ware oder das Endprodukt hat der Käufer auf das Eigentum von zeusaudio hinzuweisen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, zeusaudio unverzüglich über die Pfändung oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Ware oder das Endprodukt zu informieren. Bei Pfändungen hat er zeusaudio unverzüglich das Pfändungsprotokoll zu übersenden und dabei zu versichern, dass der gepfändete Gegenstand mit der von zeusaudio unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware oder ihrem Endprodukt identisch ist. Etwa anfallende Interventionskosten gehen in jedem Falle zu Lasten des Käufers.
  6. Bei Zahlungsverzug des Käufers, insbesondere bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenz- sowie gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers ist zeusaudio berechtigt, die sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu verlangen. In diesem Fall ist zeusaudio darüber hinaus berechtigt, die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen, in der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware oder des Endproduktes durch zeusaudio liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

Schlussbestimmungen

  1. Sollten eine einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Vereinbarung entspricht.
  2. Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist - soweit zulässig - das Amtsgericht bzw. das Landgericht Koblenz, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben beziehungsweise deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

MIET-AGB Zeusaudio

Allgemeines

  1. Die folgenden Allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über die Vermietung von Licht-, Ton- und Effektanlagen und finden auch für alle künftigen Geschäfte mit zeusaudio Anwendung.
  2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
  3. Ein Mietvertrag mit dem Kunden kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch zeusaudio zustande, spätestens aber mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter.

Mietgegenstand/Mietzeit/Überlassung/Gebrauch

  1. Gegenstand des Mietvertrages sind die in dem Mietvertrag bzw. der Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte. zeusaudio bleibt vorbehalten, die genannten Einzelgeräte durch funktionsgleiche Geräte zu ersetzen.
  2. Die Mietzeit beginnt bei Selbstabholern mit der Übergabe der Geräte, bei Versand mit Übergabe an das Transportunternehmen und endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes an zeusaudio. Wird der Mietgegenstand seitens zeusaudio oder seinen Erfüllungsgehilfen auf- und abgebaut, so beginnt die Mietzeit mit Beginn der Aufbauarbeiten und endet mit Beendigung der Abbauarbeiten.
  3. Gerät zeusaudio mit der Überlassung des Mietgegenstandes in Verzug, so hat der Mieter zeusaudio eine der Branche und den individuellen Gegebenheiten angemessene Nachfrist zu setzen, binnen derer der Vermieter die Überlassung der Mietsache nachholen kann.
  4. Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, insbesondere alle Gebrauchsanweisungen und Wartungshinweise zu beachten. Der Mieter hat während der Mietzeit ausgefallene Leuchtmittel auf eigene Kosten zu ersetzen.
  5. Ist die Versendung des Mietgegenstandes vereinbart, so erfolgt diese in Standardverpackungen auf Kosten des Mieters.
  6. Geräte dürfen von Mietern nicht ohne vorherige schriftliche Absprache an Dritte weitergegeben werden.
  7. Bei Pfändung und sonstigen Zugriffen Dritter auf die Geräte hat der Mieter auf das Eigentum von zeusaudio hinzuweisen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, zeusaudio unverzüglich über die Pfändung oder sonstige Zugriffen Dritter auf die Geräte zu informieren. Bei Pfändungen hat er zeusaudio unverzüglich das Pfändungsprotokoll zu übersenden und dabei zu versichern, dass der gepfändete Gegenstand mit dem von bei zeusaudio angemieteten Gerät identisch ist. Etwa anfallende Interventionskosten gehen in jedem Falle zu Lasten des Mieters.
  8. Bei Zahlungsverzug des Mieters, insbesondere bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenz- sowie gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Mieters ist zeusaudio berechtigt, die sofortige Herausgabe der Mietgegenstände zu verlangen. In diesem Fall ist zeusaudio darüber hinaus berechtigt, die Abtretung der Herausgabeansprüche des Mieters gegen Dritte zu verlangen.

Mietzins

  1. Die Angebote von zeusaudio sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Nicht in dem angegebenen Mietzins enthalten sind evt. Personalkosten (sofern nicht extra benannt), Kosten für Arbeitsgeräte (Steiger, Scherenlifte, Scherenbühnen, Stapler, etc.), deren Anlieferung bzw. Abtransport, km-Pauschalen, Spesen, Porto, Versicherungen und Verpackung.
  3. Sind Personalkosten extra ausgewiesen, gelten diese ohne An- u. Abreise, ohne Hotelkosten und ohne Verpflegung.
  4. Reisekosten, Übernachtungen und Spesen werden, wenn nicht im Angebot ausgewiesen, nach Aufwand abgerechnet. Flüge innerhalb Europas erfolgen in der Economy-Class, Interkontinental-Flüge in der Business-Class. Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse. Fahrten werden mit dem PKW mit 0,50 €/km, mit dem Kleintransporter bis 3,5 t mit 0,70 €/km und mit einem LKW bis 7,5 t mit 1,40 €/km berechnet.
  5. zeusaudio obliegt die Erhöhung des vertraglich vereinbarten Mietzinses, sofern ab dem Vertragsschluss bis zur Lieferung bzw. Abholung der Waren mehr als 4 Monate vergangen sind.

Haftung/Gewährleistung

  1. Der Mieter haftet für jeden Verlust, Schaden und Verschlechterung des Mietgegenstandes soweit ihm Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Last fällt. Der Mieter verpflichtet sich, für die Zeit der vertraglichen Inanspruchnahme der Leistung einschließlich einer verlängerten Inanspruchnahme eine Sachversicherung auf Zeitwert-Basis abzuschließen, welche den Mietgegenstand gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Schäden durch Vandalismus, Untergang abdeckt. Die Kosten gehen hierbei zu Lasten des Mieters.
  2. Den Mieter trifft die ausschließliche Verkehrssicherungspflicht für den Mietgegenstand.
  3. Selbstabholer haften für den Zustand des Mietgegenstandes von dem Zeitpunkt der Übergabe an.
  4. Bei Lieferungsvereinbarung haftet der Mieter für den Zustand des Mietgegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen, es sei denn, der Mieter hat bei Vertragsabschluss dem Abschluss einer Transportschadensversicherung zu seinen Lasten zugestimmt. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Mieter unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.  Während der gesamten Mietdauer hat der Mieter auf seine Kosten die Mietgegenstände in angemessener Höhe gegen Diebstahl und Schäden zu versichern. zeusaudio behält sich vor, einen Nachweis darüber zu verlangen.
  5. Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben sowie von Übermittlungsfehlern bei Abruf haftet der Mieter.
  6. Bei Auf- und Abbau durch zeusaudio oder seine Erfüllungsgehilfen haftet der Mieter für den Zustand des Mietgegenstandes von dem Zeitpunkt des Aufbaubeginns bis zur Beendigung des Abbaus. Die Funktionsübergabe der Mietsache erfolgt durch eine gemeinsame Begehung (Vermieter – Mieter) und Unterzeichnung eines von zeusaudio erstellten Übernahmeprotokolls.
  7. zeusaudio haftet für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bei eigenen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie für Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. zeusaudio haftet für Ansprüche bei Fehlen vertraglich garantierter Eigenschaften und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Erfolgt die Verletzung einer Kardinalspflicht - auch durch seine Erfüllungsgehilfen - nicht fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von zeusaudio der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
  8. zeusaudio haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden.
  9. Krieg, Terrorismus, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Epidemien, Naturkatastrophen, behördliche Verfügungen –, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei den Lieferanten, befreien zeusaudio aus dem Mietvertrag. Solche Ereignisse berechtigen zeusaudio, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Mieter ein Recht auf Schadenersatz daraus ableiten kann.
  10. Mietausfallzeiten, die der Mieter zu verantworten hat, sind von ihm im Ausmaß der tatsächlichen Mietkosten zu begleichen. Weitere Forderungen (Beschaffung von Ersatzmaterial) zur Erfüllung von Folgemietverträgen sind hier noch nicht berücksichtigt. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
  11. Ist der Mietgegenstand zur Zeit der Überlassung erkennbar mit einem Mangel behaftet, so hat der Mieter zeusaudio diesen Fehler unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sonstige Mängel hat der Mieter noch während der Mietzeit anzuzeigen. Unterlässt der Mieter eine unverzügliche Mängelanzeige, so kann er deswegen weder die Gegenleistung mindern, noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, welche am Mietgegenstand und/oder Eigentum und Vermögen Dritter dadurch entstehen, dass eine Mängelanzeige schuldhaft nicht oder verspätet übermittelt worden ist.
  12. Wird der Nachweis eines Mangels erbracht, stehen die Behebung des Mangels vor Ort und die Ersatzlieferung zur Wahl von zeusaudio. Führt der Mangel zur Aufhebung der Funktionsfähigkeit des Gerätes, ist für diese Zeit keine Miete zu zahlen, im Falle der Herabsetzung der Funktionsfähigkeit kann die Miete angemessen gemindert werden.
  13. Im Schadensfall dürfen die Geräte weder vom Mieter noch von einem Dritten ohne Zustimmung von zeusaudio geöffnet bzw. repariert werden.
  14. Im Falle eines Mangels kann der Mieter das Mietverhältnis erst nach einer der Branche (Termingeschäft) angemessenen Zeit, die zeusaudio zur Behebung des Mangels bzw. Lieferung eines Ersatzgerätes eingeräumt wird, aus wichtigem Grund kündigen.

Leistungsort/Installation/Mitwirkung

  1. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der Ort, an welchem die Leistung von zeusaudio vertragsgemäß zu erbringen ist, entsprechende Eignung aufweist. Darüber hinaus ist es auch Aufgabe des Mieters ggfs. erforderliche behördliche Genehmigungen und/oder vergleichbare Auflagen von Seiten Dritter auf eigene Kosten einzuholen.
  2. Kann die Leistung von zeusaudio am gewünschten Ort nur mit zusätzlichem Aufwand, welcher nicht Gegenstand des Vertrages ist, erbracht werden, so kann zeusaudio den zusätzlichen Aufwand dokumentieren und gegenüber dem Mieter berechnen. zeusaudio wird im Vorfeld unter Hinweis auf diese Klausel den Mieter über die Mangelhaftigkeit des Leistungsortes in Kenntnis setzen und das voraussichtliche Aufwandsvolumen beziffern.

Kündigung/Rückgabe des Mietgegenstandes

  1. Der Vertrag kann vorzeitig nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wird seitens des Mieters eine Kündigung ausgesprochen, für welche die zeusaudio keinen von ihr zu vertretenen Anlass gesetzt hat, so bleibt der Mieter verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Gegenleistung zu zahlen; gleiches gilt im Falle, dass der Mieter die Leistung nicht abruft bzw. die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung, jeweils nach angemessener Fristsetzung verhindert. In beiden Fällen hat sich zeusaudio ersparte Aufwendungen oder anderweitige Vorteile anrechnen zu lassen. Für den Fall einer vorzeitigen Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter ohne wichtigen Grund ist die zeusaudio GmbH berechtigt, die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen:
    • bei Kündigung bis zum 90. Tag vor Veranstaltungs-/Mietbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 30 % der Auftragssumme fällig;
    • bei Kündigung bis zum 89. Tag und 60. Tag vor Veranstaltungs-/Mietbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 50 % der Auftragssumme fällig;
    • bei Kündigung zwischen dem 59. und 30. Tag vor Veranstaltungs-/Mietbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 70 % der Auftragssumme fällig;
    • bei Kündigung ab dem 29. Tag und 4. Tag vor Veranstaltungs-/Mietbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 90 % der Auftragssumme fällig;
    • bei Kündigung ab dem 3. Tag vor Veranstaltungs-/Mietbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 100% der Auftragssumme fällig.
    • Berechnungsgrundlage ist die mit zeusaudio vereinbarte Vergütung zzgl. USt. abzüglich der ersparten Aufwendungen. Dem Mieter bleibt unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Kündigung keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von zeusaudio in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.
  2. Der Mieter hat zeusaudio unverzüglich eine Verspätung bei der Rückgabe mitzuteilen. Wird der Mietgegenstand vom Mieter verspätet zurückgegeben, so hat der Mieter zeusaudio den vereinbarten Tagesmietzins bis zur Rückgabe weiter zu zahlen. Gleiches gilt, wenn der Mieter zeusaudio bei Abbau/Entfernung des Mietgegenstandes behindert oder denselben verhindert.
  3. zeusaudio bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens vorbehalten. Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses wird widersprochen.
  4. Wird der Mietgegenstand in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so hat der Mieter den uns daraus entstandenen Schaden zu ersetzen, insbesondere für die Dauer einer eventuellen Instandsetzung den vereinbarten Mietzins zu entrichten. Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung aller schriftlichen Bedienungsanleitungen, Betriebsvorschriften, Verpackungsrichtlinien und Rückgabevorgaben (Startube, LED, usw.), die in den Casedeckeln platziert oder persönlich übergeben werden. In der Regel muss die Rückgabe im Auslieferungszustand erfolgen.

Höhere Gewalt (von keiner der Parteien verschuldete Nichterfüllung des Vertrages)

  1. Sollte die Nutzung der Mietsache aus einem, von keiner der beiden Parteien verschuldeten Ereignis (z.B. Epidemien, Krieg, Terrorismus, behördlicher Verfügung u.ä.) unmöglich werden, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.
  2. In diesen Fällen kann zeusaudio dem Mieter seinen bis zum Eintritt der höheren Gewalt geleisteten Aufwand und nicht mehr stornierbare Kosten Dritter in Rechnung stellen.

Zahlungsbedingungen/Datenschutz

  1. Selbstabholer haben vor bzw. bei Abholung der Geräte den für die gesamte Mietzeit anfallenden Mietzins inkl. Personalkosten, km-Pauschalen, Spesen etc. zu begleichen.
  2. Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es (insbesondere im unbaren Zahlungsverkehr) nicht auf die Anweisung, sondern auf den Eingang des Geldes an.
  3. Haben die Parteien vereinbart, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt von Seiten des Mieters eine An- bzw. Vorauszahlung zu erfolgen hat, so ist zeusaudio berechtigt, bei Ausbleiben derselben an der ihr obliegenden Leistung vollständig ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Erbringung der Anzahlung auszuüben.
  4. Bei Aufbau des Mietgegenstandes durch zeusaudio hat der Mieter vor Beginn der Aufbauarbeiten als Bestätigung des Auftrages eine Anzahlung von mindestens 50 % des gesamten Mietpreises, inkl. Personalkosten, zu leisten. Der Restbetrag, inkl. eventueller weiterer Personalkosten, km-Pauschale, Spesen u.ä., wird mit Funktionsübergabe (Übergabeprotokoll) fällig. Dieser Punkt bezieht sich auf Geschäftsvorgänge in denen Zahlungsmodalitäten nicht ausdrücklich abweichend schriftlich festgehalten sind.
  5. Kommt der Mieter mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, ist zeusaudio ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen.
  6. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen die Mietzinsforderung von zeusaudio bedürfen der Zustimmung von zeusaudio.
  7. Alle bei der Anmietung anfallenden Daten können soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des BDSG und EU-DSGVO zulässig bei zeusaudio gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von zeusaudio finden Sie unter https://www.zeusaudio.de/datenschutzerklaerung/.
  8. Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-
    dsgvo-fuer-verbraucher/
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Schlussbestimmungen

  1. Sollten eine einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Vereinbarung entspricht.
  2. Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist - soweit zulässig - das Amtsgericht bzw. das Landgericht Koblenz, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben beziehungsweise deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.